Zahnärztliche Chirurgie

Die Zahnärztliche Chirurgie umfasst die aus zahnärztlicher Sicht angezeigten Eingriffe in der Mundhöhle. Dazu zählen klassisch die Entfernung retinierter Weisheitszähne, die chirurgische Freilegung retinierter Zähne, die Zahntransplantation, die Wurzelspitzenresektion, die Entfernung von Kieferzysten und gutartigen Kiefertumoren, der plastische Kieferhöhlenverschluss bzw. die Kieferhöhlensanierung, die plastische Korrektur am Zahnfleisch und den Schleimhäuten und die Schleimhaut- und Knochenbiopsie als diagnostische Gewebeprobe.

Im folgenden werden diese Eingriffe kurz erläutert:

Retinierte Zähne sind solche, die nicht bzw. nicht vollkommen durchgebrochen sind, also ganz oder teilweise im Kieferknochen liegen. Am häufigsten sind die Weisheitszähne retiniert (ca. 10-25% der Fälle). Meist besteht die Indikation zur Weisheitszahnentfernung auf Grund von Schmerzen und Entzündungen im Bereich des durchbrechenden Weisheitszahnes (Dentitio difficilis). Weisheitszähne werden aber auch wegen Karies, Taschenbildungen, Wurzelresorptionen und Zystenbildungen entfernt. Zu den prophylaktischen Indikationen zählen auch Weisheitszahnentfernungen im Rahmen von kieferorthopädischen Behandlungen. In den meisten Fällen können Weisheitszähne ambulant in örtlicher Betäubung entfernt werden. Über eine entsprechende Schnittführung wird das Zahnfleisch über dem retinierten Weisheitszahn vom Knochen abgehoben. Mit speziellen Knochenbohrern wird der Knochen um die Zahnkrone des retinierten Zahnes entfernt. Um den Zahn in der Folge entfernen zu können, ist es häufig zusätzlich notwendig diesen in mehrere Teile zu durchtrennen.

Besteht aus kieferorthopädischer Sicht die Möglichkeit zur Einordnung eines retinierten Zahnes, so wird das Zahnfleisch vom Kieferknochen abgehoben und der die Zahnkrone bedeckende Knochen entfernt. Auf die Zahnkrone wird ein kieferorthopädisches Bracket geklebt, an welchem der retinierte Zahn mit kieferorthopädischen Apparaturen in die Zahnreihe eingeordnet werden kann.

Zahntransplantationen sind in jugendlichem Alter zu Vermeidung einer späteren Implantattherapie sinnvoll, wenn bleibende Zähne durch Trauma oder Karies frühzeitig verloren gegangen sind. Dazu wird an der neuen Zahnposition ein Zahnfach präpariert. Der Transplantatzahn wird in das vorbereitete neue Zahnfach gesetzt und für 4 Wochen elastisch zu seinen neuen Nachbarzähnen geschient.

Wurzelspitzenresektionen sind Eingriffe, bei denen die letzten Millimeter einer Zahnwurzel chirurgisch abgetragen werden. Diese Intervention ist dann angezeigt, wenn eine konservative Wurzelbehandlung nicht zum Erfolg führt. Das über den Wurzeln liegende Zahnfleisch wird vom Knochen abgehoben, die Zahnwurzel gekürzt und entzündliches Weichgewebe entfernt. Die Wurzelfüllung im Bereich der verbleibenden Wurzelspitze wird erneuert und der Wurzelstumpf geglättet. Auf Grund der Kleinräumigkeit kann die Verwendung von Sehhilfen (Lupenbrille, OP-Mikroskop) erforderlich sein.

Kieferzysten sind mit Weichgewebe (Epithel) ausgekleidete und mit Flüssigkeit gefüllte Hohlräume im Kieferknochen, die meist entzündlich oder durch Entwicklungsstörung bedingt sind. Diese können bis zu mehreren Zentimeter groß werden. Gutartige Kiefertumore sind Veränderungen, die teilweise lokal verdrängend wachsen. In den meisten Fällen ergibt sich die Diagnose einer Kieferzyste bzw. eines Kiefertumors als röntgenologischer Zufallsbefund im Rahmen einer routinemäßigen Untersuchung. In der Regel kann man sowohl Kieferzysten als auch Kiefertumore in örtlicher Betäubung ambulant entfernen. Diese werden stumpf aus dem Knochen herausgeschält ohne gesunden umliegenden Knochen zu entfernen. Nach der Entfernung der Zyste/des Tumors heilt die bleibende Knochenhöhle im Normalfall wieder komplett aus.

Ein plastischer Kieferhöhlenverschluss wird erforderlich, wenn nach einer Zahnentfernung im Oberkiefer eine Verbindung zwischen Mund- und Kieferhöhle vorliegt. Mittels eines im Mundvorhof gestielten Schleimhautlappens wird die Verbindungsstelle abgedeckt und sorgfältig vernäht. Nach dem Eingriff ist es wichtig, möglichst keinen Luftdruck auf diese Region wirken zu lassen (daher Vermeiden von Schneuzen oder Pressen beim Stuhlgang).

Schleimhaut- und Knochenbiopsien zählen zu den häufigsten Interventionen. Wie bei den vorhergehenden Eingriffen geschildert, wird nach Freilegung des Knochens aus der röntgenologisch als auffällig befundeten Region ein Knochenstück entnommen und zur histopathologischen Untersuchung weitergeleitet. Analoges gilt für abzuklärende Weichgewebsbiopsien.

Nach dem Eingriff lässt die Wirkung der örtlichen Betäubung langsam nach. Am Operationstag und an den zwei darauffolgenden Tagen sollte die Wange auf der operierten Seite ohne lange Unterbrechung gekühlt werden. Breiige Nahrung und Milchprodukte sind zu vermeiden. Die Fortführung einer guten Mundhygiene (Zähneputzen) kann Infektionen des Wundgebietes vermeiden. In einigen Fällen ist die Einnahme von Antibiotika angezeigt. In der Regel sind abgesehen von mäßigen Schmerz- und Schwellungszuständen keine folgenschweren Komplikationen zu befürchten. Im Einzelfall steht der diensthabende Arzt zur genauen Beurteilung zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter www.dgzmk.de abrufbar.